AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachstehend von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Coachin, Beraterin, Trainerin und Mediatorin, Annemarie Wollschläger, (nachfolgend Coachin genannt) und dem*der Coachee, Trainee, Kund*in oder auftragebenden natürlichen oder juristischen Person (nachfolgend Auftraggeber*in genannt).

2. Vertragsschluss

a) Der Vertrag kommt zustande, wenn der*die Auftraggeber*in das mündlich oder schriftlich formulierte Angebot der Coachin, über ein Coaching, eine Beratung, ein Training und/oder eine Mediation (nachstehend Dienstleistungen genannt) annimmt. Es kommt ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB zustande, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

b) Die Coachin ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn

  • das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann,
  • die Coachin aufgrund ihrer Spezialisierung oder
  • aus gesetzlichen Gründen nicht coachen, beraten, trainieren oder mediieren kann oder darf, oder
  • wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnte.

In den vorbenannten Fällen bleibt der Honoraranspruch der Coachin für die bis zur Ablehnung des Auftrags entstandenen Dienstleistungen erhalten.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

a) Die Coachin erbringt ihre Dienstleistungen gegenüber der*dem Auftraggeber*in weisungsfrei und nach bestem Wissen sowie nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Alle Dienstleistungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt und auf die individuelle Situation und Bedürfnisse des*der Auftraggeberin bezogen durchgeführt.

b) Die Coachin hat sich folgenden Standards und Gesetz freiwillig unterworfen:

c) Falls nichts Anderes vereinbart ist, ist die Coachin an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. Mit Zustimmung des*der Auftragsgebers*in kann die Dienstleitungs ganz oder teilweise online – gestützt durch eine Online-Plattform, wie z. B. Zoom – erbracht
werden.

d) Ein subjektiv erwarteter Erfolg der*des Auftraggebers*in kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Dienstvertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching-, Beratungs-, Trainings- oder Mediationsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des*der Auftraggebers*in.

e) Die Methoden werden in Absprache mit der*dem Auftraggeber*in zu gegebener Zeit vorab besprochen.
Soweit der*die Auftraggeber*in nur nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht oder trainiert werden möchte, hat er*sie das der Coachin gegenüber ausdrücklich vor der Angebotsannahme zu erklären.

4. Stornierungsbedingungen

a) Bei der Absage eines Auftrages oder Termins (die mündlich oder schriftlich zustande gekommen sind) durch den*die Auftraggeber*in, werden, sofern der Termin nicht anderweitig belegt wird, Stornokosten berechnet und zwar:

  • bei einer Absage ab 30 Tage vorher: 25 %,
  • bei einer Absage ab 14 Tage vorher: 50 %,
  • bei einer Absage ab 7 Tage vorher: 75 % und
  • bei einer Absage ab 6 Tage vorher 100 % des vereinbarten Netto-Honorars.

b) Termine, die von Seiten der Coachin abgesagt werden müssen, werden dem*der Auftraggeber*in nicht in Rechnung gestellt. Der*die Auftraggeber*in hat in solch einem Fall keinerlei Ansprüche gegen die Coachin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.

5. Honorierung der Coachin

a) Die vereinbarten Honorare (Zeithonorar oder Festpreis) sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettohonorare. Hinzu kommen, neben der gesetzlichen Umsatzsteuer, etwaige Nebenkosten wie z. B. Reise-, Unterbringungs- und Materialkosten.

b) Im Falle eines Zeithonorars erhalten Sie auf Wunsch eine Zeit- bzw. Stundenaufstellung über die erbrachten Dienstleistungen, soweit diese nicht bereits mit der Rechnung übermittelt wurde. Eine übermittelte Aufstellung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht binnen zehn Tagen nach Zugang widersprochen wird.

c) Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.

d) Etwaige Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind mit im schriftlich formulierten Auftrag festgehalten.

6. Mitwirkung des*der Auftraggeberin

a) Eine aktive Mitwirkung des*der Auftraggebers*in ist erwünscht und sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte und Information als Grundvoraussetzung für alle Prozesse.

b) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Coachee bestimmend sein.

c) Die Coachin ist berechtigt, den Prozess zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der*die Auftraggeber*in die Inhalte und Methodiken verneint.

d) Auch der*die Auftraggeberin hat das Recht, den Prozess zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Termin – und schriftlich erfolgen.

7. Abgrenzung zur Heilkunde

a) Coachings, Beratungen, Trainings oder Mediationen sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf die Coachin gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Die Coachin darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf keine Medikamente verordnen.

b) Coachings, Beratungen, Trainings oder Mediationen sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der*die Auftraggeber*in trägt während des gesamten Prozesses die volle Verantwortung für sein*ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Termine. Die Teilnahme an einem Coaching, einer Beratung, einem Training oder einer Mediation setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

8. Vertraulichkeit & Schweigepflicht

a) Die Coachin behandelt die Daten. Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des*der Auftraggebers*in vertraulich und behält bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnisse des*der Auftraggebers*in Stillschweigen. Eine Weitergabe derartiger Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse an nicht mit der Durchführung des Auftrags befasste Dritte, erfolgt nur mit schriftlichen Einwilligung des*der Auftraggebers*in. Die Schweigepflicht reicht zeitlich unbegrenzt auch über das Ende des
Vertragsverhältnisses hinaus.

b) Der Punkt 5 a) ist nicht anzuwenden, wenn die Coachin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kolleg*innen oder Führungskräfte.

9. Schutz geistigen Eigentums

a) Die im Rahmen der Dienstleistung von der Coachin erstellten Berichte, Skizzen, Entwürfe, Konzepte, Präsentationen, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich
vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall
publiziert werden. Jegliche Weitergabe bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

b) Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, ist die Coachin Urheberin. An zu ihren Gunsten
urheberrechtlich geschützten Leistungen erhält der*die Auftraggeber*in nur ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht.

c) Sofern der*die Auftraggeber*in ein detailliertes Protokoll über die Dienstleistungs verlangt, erstellt die Coachin dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

10. Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten über den Begleitungsprozess und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungs insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

12. Rechtswahl & Gerichtsstandsvereinbarung

a) Auf das Vertragsverhältnis sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

b) Der Gerichtsstand ist Berlin.